Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel Karriere-Messe in Steyr

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher der Karrieremesse FH OÖ Campus Steyr
  2. Der/Die Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben selbst verantwortlich. Der Beitritt als Follower unseres LinkedIn Profils PKF Rößlhuber & Partner StB GmbH & Co KG (in der Folge PKF Rößlhuber) hat am Tag der Karrieremesse (4.10.2024) bzw. bis spätestens 6.10.2024 zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient das elektronisch protokollierte Anmeldedatum als Follower.
  3. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgenommen sind Mitarbeiter:innen, deren Familien- und Haushaltsangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger:innen und Beauftragte von PKF Rößlhuber sowie von PKF Revisionstreuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  4. Der/Die Gewinner:in wird von PKF Rößlhuber schriftlich über LinkedIn benachrichtigt.
  5. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen unter anderem hinsichtlich Modell oder Farbe bestehen.
  6. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist in keinem Fall möglich.
  7. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
  8. PKF Rößlhuber behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht PKF Rößlhuber insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (etwa Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin vorsätzlich verursacht wird, kann PKF Rößlhuber von dieser Person für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.
  9. Die Haftung von PKF Rößlhuber wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. PKF Rößlhuber wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  11. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.